Gesetzgebung | Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat am
den
Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität verabschiedet. Er wurde
vom BMF, dem Bundesinnenministerium (BMI) und dem Bundesjustizministerium (BMJ)
gemeinsam erarbeitet.
Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:
Der Gemeinsame Aktionsplan enthält wichtige Maßnahmen, um Finanzkriminalität, Geldwäsche, Rauschgiftkriminalität und die damit verbundenen Strukturen der Organisierten Kriminalität noch konsequenter zu bekämpfen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen dafür nun die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Zoll und Bundeskriminalamt werden zudem technisch und personell gestärkt.
Kernpunkte des Gemeinsamen Aktionsplans sind:
Verbesserung des Informationsaustauschs der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden des Bundes und Schaffung weiterer Analysebefugnisse – etwa für die automatisierte Datenanalyse und für den biometrischen Internetabgleich
Gezielte Finanzermittlungen nach dem „follow the money“-Ansatz sowie neue Möglichkeiten zur Einziehung bzw. Sicherstellung von verdächtigen Vermögenswerten
Stärkung der Geldwäscheermittlungen - etwa durch Schaffung eines gemeinsamen Kompetenzzentrums von Bundeskriminalamt und Zoll sowie eines Ermittlungszentrums Geldwäsche beim Zoll
Fokus auf die ganzheitliche Bekämpfung der internationalen Rauschgiftkriminalität - etwa durch die Schaffung eines gemeinsamen Analyse- und Auswertezentrums „Rauschgift“ von Zollkriminalamt und Bundeskriminalamt sowie darauf aufbauend einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift
Bessere personelle Ausstattung von Sicherheitsbehörden und Justiz
Der Gemeinsame Aktionsplan ist u.a. auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
AAAAK-10935