Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GmbH | Satzungsmäßige Altersgrenze für Geschäftsführer
Eine Kapitalgesellschaft kann grds. in ihrer Privatautonomie nur in dem Umfang beschränkt werden, in welchem eine unsachliche Diskriminierung in Betracht kommt. Dies ist nicht der Fall, wenn die Gesellschaft für ihre Geschäftsführer ein Höchstalter von 70 Jahren beschließt.
Zwar habe den Gründungsgesellschaftern ein unentziehbares und zeitlich unbegrenztes Sonderrecht zugestanden. Dass dieses Recht nicht sämtlichen später durch Erbschaft oder Schenkung hinzugetretenen und noch hinzutretenden Gesellschaftern zugestanden werde, verletze jedoch nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz, so das Gericht. Dieser erfordere nicht, dass ein Sonderrecht der Gründungsgesellschafter unbegrenzt fortbestehen müsse. Der Beschluss verstoße auch nicht gegen die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Zwar sei...