Umsatzsteuer | Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (BMF)
Das BMF hat diverse Vordruckmuster
zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen
Rechts neu bekanntgegeben ().
Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Vordruckmuster:
FsEjPöR - Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)
FsEOE - Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder
FsEjPöR Ausfüllhilfe - Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)
FsEOE Ausfüllhilfe - Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder (§ 18 Abs. 4f UStG)
Die Verwendung der Fragebögen ist optional. Sofern sich die für die umsatzsteuerliche Erfassung notwendigen Informationen aus anderen Unterlagen, z.B. landesspezifischen Fragebögen, ergeben, wird es nicht beanstandet, wenn auf die Verwendung der beigefügten Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung verzichtet wird.
Das Schreiben tritt an die Stelle des (2022/0771378), BStBl I 2022, S. 1262.
Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Fundstelle(n):
HAAAK-10843