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Einkommensteuer | Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung (BFH)
Die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird nicht dadurch verletzt, dass die steuerliche Berücksichtigung einer Spende an eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässige Stiftung den im Mitgliedstaat des Spenders geltenden nationalen Anforderungen unterworfen wird.
Hintergrund
Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. der §§ 52 bis 54 AO können gem. § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG bis zu den dort genannten Höchstbeträgen als Sonderausgaben abgezogen werden. Voraussetzung für den Abzug ist, dass die Spenden an einen der in § 10b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 EStG genannten Empfänger geleistet werden. Als mögliche Empfänger werden genannt: eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle, die in einem Mitgliedstaat der EU oder ...