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NWB EV 3/2026 S. 92
Investmentsteuergesetz | Eingeschränkte Anwendung der investmentrechtlichen Teilfreistellung auf Veräußerungsverluste im Anwendungsbereich von § 56 InvStG (BFH)
§ 20 Abs. 1 Satz 1 InvStG (Teilfreistellung bei Aktienfonds) ist nicht anzuwenden, soweit ein für die Zeit vom bis zur Veräußerung der Investmentanteile nach neuem Recht ermittelter Veräußerungsverlust von vor dem angeschafften Investmentanteilen (ausgenommen bestandsgeschützte, S. 93vor dem angeschaffte Alt-Anteile) darauf beruht, dass die fiktiven Anschaffungskosten zum die historischen Anschaffungskosten der veräußerten Anteile übersteigen.
Quelle: , NWB VAAAK-09117, und VIII R 15/22, NWB LAAAK-09116