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Grunderwerbsteuer/Verfahrensrecht | Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang bzw. Nichteinhaltung der grunderwerbsteuerlichen Anzeigepflicht eines Notars (BFH)
Mit drei Urteilen vom hat der BFH grundlegende Fragen zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) sowie zur rückwirkenden Fristverlängerung (§ 109 AO analog) bei der Verletzung grunderwerbsteuerlicher Anzeigepflichten entschieden. Im Fokus standen sowohl die Anzeigepflichten der Steuerschuldner nach § 19 GrEStG als auch die eigenständige Anzeigepflicht der Notare nach § 18 GrEStG und deren Bedeutung für die Anwendung des § 16 Abs. 5 GrEStG.
Sachverhalt
(zusammengefasst)
Den drei Entscheidungen des
BFH lagen parallele Sachverhalte zugrunde: Mit notariellem
Teilerbauseinandersetzungsvertrag vom
setzten Geschwister die Erbengemeinschaft nach ihrer Mutter auseinander. Im
Rahmen dieser Auseinandersetzung erwarben die Geschwister jeweils einen
weiteren Anteil an verschiedenen grundb...