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Schenkungsteuer | Beteiligung an KGaA als schenkungsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen (BFH)
Befindet sich im Betriebsvermögen einer KG eine Komplementärbeteiligung an einer KGaA, deren Vermögen zu mehr als 50 % aus Wertpapieren besteht und daher als Verwaltungsvermögen einzuordnen ist, gehört bei der Übertragung des Anteils an der KG die Komplementärbeteiligung an der KGaA analog § 13b Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 Alt. 1, Nr. 4 ErbStG i. d. F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom (BGBl 2013 I S. 1809, BStBl 2013 I S. 802) nicht zum nach § 13a Abs. 4 ErbStG begünstigten Betriebsvermögen.
Sachverhalt
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der im Wege einer Schenkung erworbene Anteil an einem Kommanditanteil als Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 2 Nr. 3 in der am geltenden Fassung des ErbStG zu qualifizieren ist‚ weil die Kommanditgesellschaft als Komplementärin an einer KGaA beteiligt is...