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Einkommensteuer | Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu Arbeitslohn (BFH)
Aufwendungen des Arbeitgebers für
einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den
Ruhestand führen bei dem zu Verabschiedenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich
bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt (Anschluss an
,
BStBl II 2003, 724; entgegen R 19.3
Abs. 2 Nr. 3 LStR). Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen des Arbeitgebers
anteilig auf den Arbeitnehmer selbst und vom Arbeitgeber eingeladene
Familienangehörige des Arbeitnehmers entfallen (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gehören nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 EStG alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis für da...