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Kostenloser Zugang zum E-Abo in den Jahren 2009-2012
Anmerkungen zum
Der digitale Pressemarkt befand sich zu Beginn der 2010er-Jahre in einer frühen Entwicklungsphase. Zeitungen begannen, neben der gedruckten Ausgabe erstmals elektronische Versionen im PDF-Format anzubieten. Der XI. Senat hatte mit Urteil vom über die umsatzsteuerliche Behandlung einer digitalen Zusatzleistung zu befinden, die in einer frühen Phase der Digitalisierung ohne gesondertes Entgelt in bestehende Print-Abonnements integriert wurde. Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung selbständiger Leistungen im Medienbereich und konkretisiert den Entgeltbegriff für Sachverhalte, in denen digitale Leistungen erstmals und ohne marktüblichen Preis angeboten wurden. Sie besitzt erhebliche Relevanz für Altfälle und für die Behandlung kostenloser oder scheinbar kostenloser Digitalleistungen anderer Branchen.
Print- und E-Paper-Ausgabe stellen nach Auffassung des BFH zwei selbständige Hauptleistungen dar.
Für die Streitjahre 2009-2012 ist es ausnahmsweise sachgerecht, den digitalen Zusatznutzen mit einem Entgeltanteil von 0 € zu bewerten. Schätzungen anhand späterer Marktpreise widersprechen der wirtschaftlichen Realität der frühen Digitalphase und sind steuerlich unzutreffend.
Die Entscheidung entfaltet Bedeutung nur für historische Übergangsphasen; heutige Kombinationsangebote sind gesondert und regelmäßig aufzuteilen.
I. Sachverhalt und Streitfrage
[i]Sterzinger, in: Küffner/Zugmaier, UStG Kommentar, § 1 Rz. 251, NWB BAAAB-75352 Die Entscheidung des betrifft die umsatzsteuerliche Einordnung der kostenlosen Bereitstellung eines E-Paper-Zugangs für Print-Abonnenten in den Jahren 2009 bis 2012. Der BFH hatte die Frage zu beantworten, ob die Gewährung eines unentgeltlichen digitalen Zugangs neben den gedruckten Exemplaren eine selbständige Leistung gegen Entgelt darstellt, die in den Streitjahren dem Regelsteuersatz unterlag, und ob insoweit eine anteilige Entgeltaufteilung geboten war.