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BMF - IV D 3 - S 1316/00708/051/005 BStBl 2026 I S. 237

Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustG)

Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern

§ 5 Absatz 1 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) verpflichtet Finanzinstitute zur Meldung der in § 8 FKAustG genannten Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 wurde das FKAustG geändert und damit werden Finanzinstitute unter anderem ab dem Jahr 2027 zur Meldung zusätzlicher Informationen an das BZSt verpflichtet. Diese Änderungen sind am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten.

Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 FKAustG hat die Übermittlung der auszutauschenden Daten an das BZSt nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz im Wege der Datenfernübertragung zu erfolgen. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen hat sich die Notwendigkeit ergeben, auch diesen amtlich vorgeschriebenen Datensatz zu ändern und neu bekanntzugeben.

Nähere Informationen zur Datenübermittlung nach dem allgemeinen Meldestandard können auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.bund.de) in den dort abgelegten Kommunikationshandbüchern abgerufen werden.

Hiermit wird der amtlich vorgeschriebene Datensatz entsprechend § 87b Absatz 1 der Abgabenordnung und nach § 5 Absatz 1 Satz 2 FKAustG veröffentlicht. Das Datenschema wird nachfolgend dargestellt und steht im Internet unter www.bzst.bund.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

1. Datenübermittlung über die DIP-Schnittstelle für Massendatenmelder

Gesamtstruktur der Datenübermittlung (DIP)

Der Aufbau der XML-Struktur für die Datenübermittlung wird von der ELMA- auf die DIP-Schnittstelle (Digitaler Posteingang) umgestellt.

Das Wurzelelement der gesamten zu übertragenden XML-Datei ist nun dip:dip. Dieses umschließt den dip:header-Abschnitt, der alle Informationen des Senders für die Fachverfahrens- und Sender-Zuordnung enthält.

Darauf folgt der dip:body, der die eigentlichen Fachdaten beinhaltet. Für die korrekte Verarbeitung muss im dip:application-Element das Attribut code den Wert „CRS“ beinhalten.

Die zugehörigen XML Schema Definitionen sowie weitere Erläuterungen sind auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.bund.de) in den dort abgelegten CRS-spezifischen sowie allgemeinen DIP-Kommunikationshandbüchern abrufbar.

Änderungen mit CRS-XML-Schema Version 3.0

Mit dieser Veröffentlichung wird die amtliche Datensatzbeschreibung für CRS-Meldungen auf die Version 3.0 des CRS-XML-Schemas aktualisiert. Die Umstellung des Schemas tritt zum in Kraft. Übermittlungen, die bis zum erfolgen, sind weiterhin nach dem bisherigen Schema in der Version 2.0 vorzunehmen. Für alle Datenübermittlungen ab dem ist ausschließlich die neue Schema-Version 3.0 zu verwenden.

Die Schema-Version 3.0 führt neue Datenelemente und Wertelisten ein. Datenübermittler werden aufgefordert, ihre Systeme rechtzeitig auf die neue Schema-Version anzupassen. Die detaillierten Spezifikationen aller Änderungen sind der nachfolgenden amtlichen Datensatzbeschreibung zu entnehmen.

Sobald die CRS-spezifischen Kommunikationshandbücher entsprechend angepasst wurden, wird auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.bund.de) darüber informiert.

Aufbau der XML-Datei

Die Datensatzbeschreibung für den Aufbau der zu meldenden Daten ist als Anlage beigefügt.

2. Datenübermittlung über das BZSt online.portal

Verwendung des CRS-Formulars für Einzeldatenmelder

Für Einzeldatenmelder steht zur Datenübermittlung ein CRS-Formular im BZSt online.portal (www.online.portal.bzst.de) zur Verfügung. Bei der Verwendung des CRS-Formulars sind die Datensätze einzeln in ein Webformular einzugeben.

Nähere Informationen zur Datenübermittlung über das Formular können dem Kommunikationshandbuch CRS Teil 2 entnommen werden, das auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.bund.de) abrufbar ist.

Verwendung des Massendaten-XML-Uploads

Das BZSt online.portal bietet neben dem Formular auch die Möglichkeit, eine XML-Datei manuell hochzuladen. Das Formular für den XML-Upload finden Sie nach dem Login im BZSt online.portal unter "Portal"/"Massendaten-Upload starten".

Im Gegensatz zur automatisierten Übermittlung über die DIP-Schnittstelle (Abschnitt I) darf beim manuellen Upload nur die Fachdaten-XML crs:CRS_OECD hochgeladen werden. Die Datei darf keinen DIP-Umschlag dip:dip enthalten.

Nähere Informationen zur Datenübermittlung über den Massendaten-XML-Upload können der Internetseite des BZSt (www.bzst.bund.de) entnommen werden.

3. Erstmalige Anwendung

Das Datenschema ist für Daten zu verwenden, die nach dem Meldestandard im Wege der Datenfernübertragung an das BZSt ab dem übermittelt werden.

Dieses Schreiben steht ab sofort auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen und des BZSt zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Anlage

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BMF v. - IV D 3 - S 1316/00708/051/005

Fundstelle(n):
BStBl 2026 I Seite 237
RAAAK-10763