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Retrograde Wertermittlung im Warenbestand – Subtraktionsmethode
Fallbeispiel
Ein Einzelhändler hat am Bilanzstichtag aus der Mode gekommene 100 Hosen auf Lager. Er erzielt nachhaltig einen Reingewinn von 10 % des Nettoumsatzes. Die Anschaffungskosten je Hose haben 70 € betragen und wurden gewinnwirksam verbucht. Die Bezahlung erfolgte per Banküberweisung. Der am Bilanzstichtag ausgezeichnete und auch später tatsächlich erzielte Netto-Verkaufspreis beträgt 75 €. Nach dem Bilanzstichtag fallen noch Verwaltungs- und Vertriebskosten i. H. v. 8 € je Hose an.
Einführung
Für die Beurteilung, ob zum Bilanzstichtag eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt, kommt der Eigenart des betreffenden Wirtschaftsguts eine maßgebliche Bedeutung zu. Weil die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens nicht dazu bestimmt sind, dem Betrieb auf Dauer zu dienen, kommt dem Zeitpunkt der Veräußerung eine besondere Bedeutung zu. Hält die Minderung bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz oder dem vorangegangenen Verkaufszeitpunkt an, so geht die Finanzverwaltung von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung aus, wobei in die Beurteilung zusätzliche werterhellende Erkenntnisse bis zu den jeweiligen Zeitpunkten (Bilanzaufstellungst...