Online-Nachricht - Montag, 23.02.2026
Verfahrensrecht | Rechte und Mitwirkungspflichten bei der Außenprüfung (BMF)
Das BMF hat die Hinweise auf die
wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der
Außenprüfung (§ 5 Abs. 2 Satz 2 BpO 2000) aktualisiert.
Angepasst wurde der Verweis auf eine Vorschrift der AO ().
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 17.2.2025) wie folgt geändert:
Im letzten Satz wird die Angabe „§ 87a Abs. 1 Satz 3 AO“ durch die Angabe „§ 87a Abs. 1 Satz 4, 2. Halbsatz AO“ ersetzt.
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (lb)
Fundstelle(n):
JAAAK-10663