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Online-Nachricht - Montag, 23.02.2026

Verfahrensrecht | Rechte und Mitwirkungspflichten bei der Außenprüfung (BMF)

Dekorative
		  GrafikDas BMF hat die Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung (§ 5 Abs. 2 Satz 2 BpO 2000) aktualisiert. Angepasst wurde der Verweis auf eine Vorschrift der AO ().

Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 17.2.2025) wie folgt geändert:

Im letzten Satz wird die Angabe „§ 87a Abs. 1 Satz 3 AO“ durch die Angabe „§ 87a Abs. 1 Satz 4, 2. Halbsatz AO“ ersetzt.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (lb)

Fundstelle(n):
JAAAK-10663