Suchen Barrierefrei
Online-Nachricht - Montag, 23.02.2026

DBA | DBA Österreich: Abschluss einer Konsultationsvereinbarung (BMF)

Dekorative GrafikZur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Österreich hat das BMF ein Schreiben zum Abschluss einer Konsultationsvereinbarung gestützt auf Artikel 25 Abs. 3 des DBA-Österreich bezüglich der Besteuerung von Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Rentenzahlungen einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung veröffentlicht (-AUT/00983/013/011).

Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

  • Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Auslegung und Anwendung des Artikels 18 Abs. 1 und 4 des DBA-Österreich.

  • Um einen einheitlichen Vollzug zu gewährleisten, sind die zuständigen Behörden im Ergebnis übereingekommen, dass Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung an eine in Österreich ansässige Person unter Artikel 18 Abs. 1 und 4 des DBA-Österreich fallen. Diese Einkünfte dürfen somit nur im Ansässigkeitsstaat Österreich besteuert werden.

Hinweise:

Das vollständige BMF-Schreiben ist auf der Webseite des BMF veröffentlicht.

Diese Konsultationsvereinbarung tritt am Tag nach der Unterzeichnung in Kraft und ist auch auf alle zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch offenen Fälle anzuwenden.

Quelle: BMF online (lb)

Fundstelle(n):
PAAAK-10661