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IWB Nr. 4 vom Seite 142

Die Wiener Vertragsrechtskonvention

Dipl.-Wirtschaftsjurist Thorsten Wagemann, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, München

Das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (WÜRV oder auch Wiener Vertragsrechtskonvention – im Folgenden WVK) v.  regelt als grundlegender völkerrechtlicher Vertrag das Recht der Verträge zwischen Staaten. Es wird daher auch als „Vertrag über Verträge“ bezeichnet. Mit der WVK wurde das Völkergewohnheitsrecht in Bezug auf Verträge kodifiziert.

I. Einleitung

[i]WVK im BGBl 1985 II S. 926 unter https://go.nwb.de/6r8qsDie WVK geht auf die Arbeit der International Law Commission der Vereinten Nationen zurück. Sie trat am mit damals 35 Vertragsstaaten in Kraft; derzeit sind 118 Staaten der WVK beigetreten und haben sie ratifiziert. In Deutschland hat das Abkommen am Geltung erlangt. Allerdings ist anzumerken, dass bedeutende Staaten wie die USA oder Frankreich die WVK bisher nicht ratifiziert haben oder ihr nicht beigetreten sind. Die meisten Bestimmungen können jedoch auch von Staaten angewendet werden, die der Konvention nicht beigetreten sind.

II. Wichtige Grundsätze

1. Sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

[i]Vertragsrecht der Staaten untereinanderNach Art. 1 WVK findet das Übereinkommen Anwendung auf Verträge, die zwischen Staaten geschlossen werden. Nach Art. 3 WVK gilt das Übere...

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