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Einkommensteuer | Einbringung von GmbH-Anteilen „quoad sortem“ (dem Wert nach)
Der BFH hat sich zu den unterschiedlichen Arten der Einbringung von GmbH-Anteilen in eine Mitunternehmerschaft und zu den jeweiligen Rechtsfolgen beim späteren Verkauf oder bei einer Entnahme geäußert.
[i]Einbringung der GmbH-Anteile dem Wert nach wurde vereinbartIm Streitfall ging es um eine GmbH & Co. KG, an der R mit 80 % und P mit 20 % als Kommanditisten beteiligt waren. Komplementärin war die X-GmbH, die nicht am Vermögen der GmbH & Co. KG beteiligt war und an der wiederum R mit 80 % und P mit 20 % beteiligt waren. Im Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG aus dem Jahr 1998 hatten sich die beiden Kommanditisten R und P verpflichtet, ihre Geschäftsanteile an der X-GmbH dem Wert nach in die GmbH & Co. KG einzubringen und an sie abzutreten.
[i]Abtretung der GmbH-Anteile hätte notariell erfolgen müssenAllerdings wurde der Gesellschaftsvertrag nicht notariell beurkundet; ebenso wen...