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Aktivrentengesetz
FAQ v. 6.2.2026 und aktuelle Praxisfragen rund um den neuen § 3 Nr. 21 EStG
Die [i] BMF, FAQ v. 6.2.2026 sog. Aktivrente ist keine Rente und damit auch keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Vielmehr bleibt bei Mitarbeitern, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten, der Arbeitslohn aus der aktiven Tätigkeit im Rentenalter nach Maßgabe von § 3 Nr. 21 EStG steuerfrei. Rund um diesen neuen Steuervorteil ergibt sich eine Vielzahl von Praxisfragen, die nunmehr auch von der Finanzverwaltung durch ein am auf der Internetseite des BMF veröffentlichten FAQ aus Verwaltungssicht beantwortet wurden.
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I. Gesetzgebung
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) v. wurde im BGBl 2025 I Nr. 361 verkündet und kommt ab 2026 zur Anwendung. Die Aktivrente ist keine Rente und damit auch keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Mitarbeitern, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten, bleibt der Arbeitslohn aus der aktiven Tätigkeit im Rentenalter nach Maßgabe von § 3 Nr. 21 EStG steuerfrei.
II. Übersicht – Gesetzesänderungen
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Übersicht der betroffenen Vorschriften
[i]Tabellarische Übersicht der betroffenen Vorschriften
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Gilt ab 2026 | ||
Neue Steuerfreiheit | ||