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NWB Nr. 9 vom Seite 562

GwG-Compliance: Regelung elektronischer Meldungen zur FIU durch die neue GwG-Meldeverordnung

Weiteres Regelwerk zur Ausgestaltung der Meldungen an die FIU tritt am 1.3.2026 in Kraft

Dr. Christian Rosner

Am tritt die GwG-Meldeverordnung (Verordnung über die Form von und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach § 43 Absatz 1 und § 44 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV) in Kraft. Wie ihr Titel besagt, regelt sie die Form und den Inhalt der Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU). Mit dieser Standardisierung soll einerseits die Qualität der Meldungen vereinheitlicht und damit insgesamt verbessert werden. Andererseits soll der FIU eine strukturierte und effiziente Auswertung der Meldungen einschließlich der übermittelten Anlagen ermöglicht werden. Auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Der folgende Beitrag bietet eine Übersicht über die Neuregelungen für die Beratungspraxis.

I. Anwendungsbereich, Zweck und Hintergrund der Meldeverordnung

[i]Standardisierung der MeldeinhalteZiel der GwG-Meldeverordnung ist die Standardisierung der Meldeinhalte und die Kanalisierung der elektronisch abzugebenden Meldungen in das von der FIU online bereitgestellte Datenverarbeitungsverfa...

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