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FG Düsseldorf | Verdeckte Gewinnausschüttung bei Überlassung einer spanischen Ferienimmobilie
Die Kläger wurden in den Streitjahren 2009–2018 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. 2002 gründeten sie zusammen mit ihren beiden Kindern eine spanische Kapitalgesellschaft, die X SL. Die Kläger hielten jeweils 60 %, die Kinder jeweils 20 % der Anteile. Die spanische Sociedad Limitada erwarb ebenfalls 2002 eine spanische Ferienimmobilie, die in den Folgejahren von den Klägern und ihren Kindern zu privaten Wohnzwecken genutzt wurde. Der Kaufpreis wurde der X SL von den Klägern in Form eines Darlehens begeben. Die laufenden Bewirtschaftungskosten für die Immobilie wurden von den Klägern getragen und jeweils darlehenserhöhend der X SL zur Verfügung gestellt. 2019 wurde die X SL liquidiert. In den Streitjahren wurden in Spanien Steuererklärungen für die X SL eingereich...