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FG Baden-Württemberg | Steuerbarkeit der Leistungen eines Schweizer Arbeitgebers anlässlich einer Frühpensionierung
Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr 2017 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger war bei der B-AG in der Schweiz beschäftigt und erzielte hieraus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Grenzgängerregelung des DBA Schweiz fand bei der Besteuerung Anwendung. 2016 erlitt der Kläger einen Berufsunfall und war in der Folge nur noch zu 50 % arbeitsfähig. Im Streitjahr kündigte der Kläger sein Arbeitsverhältnis nach Maßgabe eines Sozialplans der B-AG. Nach diesem Plan war nach Vollendung des 58. Lebensjahres eine Frühpensionierung zur Vermeidung von Entlassungen möglich. Der Kläger erhielt eine Entschädigungszahlung und die B-AG zahlte eine Abgangsentschädigung in die Pensionskasse ein, die in Form eines monatlichen Betrags als Alterszusatzrente ausge...