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Umsatzsteuerliche Behandlung von touristischen Gästekarten
, Rev. BFH: V R 3/26
Viele Regionen oder Städte geben Karten aus, die dem Inhaber eine Reihe von Vergünstigungen, z. B. den kostenlosen oder verbilligten Eintritt in Schwimmbäder, Museen, Zoos, Theater oder die kostenfreie oder verbilligte Nutzung von Fähren, Seilbahnen oder dem öffentlichen Personennahverkehr gewähren. Diese Karten sind ein verbreitetes Instrument zur Förderung des Tourismus in bestimmten Regionen. Davon profitieren neben der allgemeinen Steigerung des Bekanntheits- und Beliebtheitsgrades der Region alle am Modell beteiligten Unternehmen. Gleichzeitig hat der einzelne Gast finanzielle Vorteile. Bei Touristenkarten sind neben dem Gast typischerweise drei Akteure involviert: Der Systembetreiber, der den Einsatz der Karte initiiert und koordiniert, die Leistungspartner, die die touristischen Leistungen anbieten und die am Kartenmodell teilnehmenden Übernachtungsbetriebe (Gastgeber), die Karte an ihre Übernachtungsgäste ausgegeben. Das FG Baden-Württemberg hat sich mit der Frage beschäftigt, ob der Betreiber eines Gästekartenmodells zum Vorsteuerabzug aus Ausschüttungen an die jeweiligen touristischen Leistungsträger berechtigt ist (