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Insolvenzgeldumlage: Keine Änderung im Jahr 2026
Arbeitgeber mit Beschäftigten im Inland müssen eine Insolvenzgeldumlage (U3) bezahlen, um Arbeitnehmer zu schützen. Damit soll sichergestellt werden, dass im Falle einer Pleite die Löhne und Gehälter der Beschäftigten für die letzten drei Monate bezahlt werden können (Insolvenzgeld). Die Umlagepflicht gilt für Betriebe aller Größen und Branchen; eine Bagatellgrenze gibt es nicht. Die Insolvenzgeldumlage bleibt im Jahr 2026 unverändert bei 0,15 %. Bemessungsgrundlage ist das rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt aller Beschäftigten, einschließlich Einmalzahlungen.