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BFH Urteil v. - VI R 137/71 BStBl 1974 II S. 727

Gesetze: AO § 92 Abs. 2

Leitsatz

Die Entscheidung, ob die Möglichkeit eines Rechtsirrtums die Annahme einer offenbaren Unrichtigkeit i.S. des § 92 Abs. 2 AO ausschließt, muß auf der Grundlage des festgestellten Sachverhalts getroffen werden. Die rein theoretische Möglichkeit, daß dem Fehler auch rechtliche Überlegungen zugrunde liegen können, reicht nicht aus.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 727
BFHE S. 169 Nr. 113,
WAAAB-00098

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BFH, Urteil v. 02.08.1974 - VI R 137/71

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