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SV-Status | Tätigkeit eines Ein-Personen-Schreibservice für eine GmbH
Insbesondere der Umstand, dass es für bestimmte Rechtshandlungen (hier: Einsichtnahme in das Grundbuch Dritter) eines berechtigten Interesses bedarf, spricht für die Eingliederung eines Mitarbeiters in den Betrieb dessen, der das berechtigte Interesse im eigenen Namen oder kraft einer Vollmacht geltend machen kann.
Das Gericht stellt für die Qualifikation der Tätigkeit der Betroffenen als versicherungspflichtiges, abhängiges Beschäftigungsverhältnis maßgeblich auf ihre betriebliche Eingliederung in ein Unternehmen mit dem Unternehmensgegenstand „Planung und Projektierung von elektrotechnischen Anlagen; Baubetreuung bei elektrotechnischen Anlagen; Genehmigungsplanung und Grundstückssicherung“ ab. Die Tätigkeiten umfassten routinemäßige Hilfs- und Zuarbeiten nach Weisung der GmbH...