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Insolvenzverfahren | Ansprüche von Gesellschaftsgläubigern im Fall einer Komplementär-Insolvenz
Das eröffnete Insolvenzverfahren über das Vermögen einer infolge des Ausscheidens ihres vorletzten Gesellschafters liquidationslos vollbeendeten GmbH & Co. KG ist als Partikularinsolvenzverfahren über das Gesellschaftsvermögen in der Trägerschaft des letzten Gesellschafters (auch) von den Prozessgerichten anzuerkennen. Forderungen der Gesellschaftsgläubiger sind daher auch dann (nur) in diesem Partikularinsolvenzverfahren zu berücksichtigen oder festzustellen, wenn über das Vermögen des letzten Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Das Gericht ist der Auffassung, dass Forderungen gegen die vollbeendete KG in deren Insolvenzverfahren festzustellen sind, wenn das Vermögen zu diesem Zeitpunkt bereits isolierbar und als eigenständige Masse dem separaten Partik...