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WPK | WPK veröffentlicht Fragen und Antworten zur Anwendung des CSRD-UmsG in Deutschland in weiter aktualisierter Fassung
Anfang Januar dieses Jahres hat der Ausschuss Nachhaltigkeit der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) den Katalog mit „Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland“ erneut aktualisiert. Neben einigen Kürzungen und Klarstellungen sowie redaktionellen Anpassungen berücksichtigen die Aktualisierungen vor allem den Kompromissvorschlag aus den sogenannten Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission aus Dezember 2025. Dieser Kompromissvorschlag sieht vor allem vor, dass nur solche Unternehmen bzw. Konzerne verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht aufzustellen und prüfen zu lassen, die die Schwellenwerte von 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. € Umsatzerlösen überschreiten.