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Beihilferecht 2025 im Überblick
Zusammenfassung der wichtigsten Entwicklungen der europäischen Organe
Das steuerliche Beihilferecht durchlebt einen tiefgreifenden Wandel. Es rückte in den Fokus der Fachwelt wie auch der weiteren Öffentlichkeit durch die Eröffnung des Prüfverfahrens zur „Sanierungsklausel“ im Jahr 2010. Im weiteren Verlauf blieb die Spannung aufrechterhalten, als 2013 im Rahmen von „Luxleaks“ die Prüfung von sog. Steuervorbescheiden erfolgte und damit viele namhafte Konzerne das Interesse wegen ihrer Steuerpraktiken auf sich zogen. Neben der Sanierungsklausel standen weitere deutsche Regelungen zur Prüfung durch den EuGH an. Der Gesetzgeber nahm Anpassungen vor und es bestehen auch weiterhin in Einzelfällen Zweifel an der Unionsrechtskonformität bestimmter Vorschriften (z. B. der Steuerbefreiung für REIT). In den letzten Jahren nahm die Schlagzahl entsprechender Prüfvorgänge und nachfolgend gerichtlicher Klärungen jedoch ab. Dies lässt die Vermutung zu, die Kommission habe ihre Strategie geändert. Anstatt einzelne steuerliche Maßnahmen zu untersuchen, richtet sie ihren Fokus inzwischen auf Verordnungen, Mitteilungen und Empfehlungen, um durch das Beihilferecht in allen Mitgliedstaaten die gemeinsamen europäischen Ziele, wie den Klimaschutz, umzusetzen. Die punktuelle Prüfung steuerlicher Maßnahmen scheint somit eine untergeordnete Rolle zu spielen.
Nicht jede Steuerbefreiung stellt eine selektive Ausnahme vom Bezugsrahmen dar.
Vertrauensschutz und Rechtssicherheit verbieten es, bereits als mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärte Maßnahmen rückwirkend zurückzufordern.
Die EU-Mitgliedstaaten sollen Unternehmen im Rahmen der Vereinbarung zur sauberen Industrie (Clean Industrial Deal) großzügige steuerliche Erleichterungen gewähren.