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Schwerpunkt | Kleinunternehmer

Alle wichtigen Fachinformationen zum umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer auf einen Blick

Symbolbild Kleinunternehmer

Zum sind wesentliche Änderungen im Bereich der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung in Kraft getreten. Konkret sind nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG Umsätze von inländischen Kleinunternehmern umsatzsteuerfrei ohne Vorsteuerabzugsberechtigung – bisher wurde die Steuer „lediglich“ nicht erhoben.

Außerdem haben sich die maßgeblichen Umsatzgrößen geändert: Während bislang eine Grenze von 22.000 € im Vorjahr und 50.000 € im laufenden Jahr galt, sind ab 2025 Nettoumsätze von bis zu 25.000 € im Vorjahr und bis zu 100.000 € im laufenden Jahr zulässig.

Da in der täglichen Praxis häufig Fragen zum Status als Kleinunternehmer auftreten, haben wir Ihnen nachfolgend alle wichtigen Informationen übersichtlich zusammengestellt.