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Einkommensteuer: Kriterium der Haushaltszugehörigkeit beim Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten verfassungsgemäß
Leitsatz
§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG ist insofern nicht verfassungswidrig, als der Sonderausgabenabzug die Haushaltszugehörigkeit des Kindes voraussetzt. Dies gilt auch, soweit die Betreuungsaufwendungen desjenigen Elternteils, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, nicht mehr durch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf abgedeckt sind.
Sachverhalt
Der Kläger macht im Streitjahr 2018 den Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten für seine im Jahr 2015 geborene Tochter geltend. Ausgehend davon, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, rügt er aus mehreren Gründen die Verfassungswidrigkeit des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG und regt deshalb eine diesbzgl. Vorlage an das BVerfG an.
Das Kindergeld für die Tochter bezog die Mutter, mit der der Kläger nicht verheiratet war. Die Eltern waren gemeinsam sorgeberechtigt und lebten seit Mai 2017 getrennt. Im Streitjahr bewohnten sie ca. vier Kilometer voneinander entfernt liegende Wohnungen. Nach Überzeugung des FG bestand im Streitjahr eine alleinige Haushaltszugehörigkeit der Tochter bei der Mutter; eine doppelte Haushaltszugehörigkeit bei beiden Elt...