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IFRS 18 C5

Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS-Rechnungslegungsstandards.

Übergangsvorschriften

C5

Wendet ein Unternehmen bei der Aufstellung von Zwischenabschlüssen im ersten Jahr der Anwendung des vorliegenden Standards IAS 34 an, hat es als Teil der in Paragraph 16A(a) von IAS 34 verlangten Informationen für jeden in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten Einzelposten eine Überleitungsrechnung für die Vergleichsperioden anzugeben, die der aktuellen Periode und der kumulierten aktuellen Periode unmittelbar vorangehen. Die Überleitungsrechnungen sind zu erstellen

(a)

von den angepassten Beträgen, die das Unternehmen gemäß den Rechnungslegungsmethoden nach dem vorliegenden Standard für die Vergleichsperiode und die kumulierte Vergleichsperiode darstellt, auf die

(b)

Beträge, die das Unternehmen zuvor, gemäß den Rechnungslegungsmethoden nach IAS 1, für die Vergleichsperiode und die kumulierte Vergleichsperiode dargestellt hat.

Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127