IFRS 18 C3
Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS-Rechnungslegungsstandards.
Übergangsvorschriften
C3
Ein Unternehmen hat in seinem Abschluss für die Vergleichsperiode, die der Periode, in der dieser Standard erstmals angewendet wird, unmittelbar vorangeht, für jeden Einzelposten der Gewinn- und Verlustrechnung eine Überleitungsrechnung vorzulegen
(a)
von den gemäß diesem Standard dargestellten angepassten Beträgen auf die
(b)
zuvor gemäß IAS 1 Darstellung des Abschlusses dargestellten Beträge.
Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127