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IFRS 18 C3

Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS-Rechnungslegungsstandards.

Übergangsvorschriften

C3

Ein Unternehmen hat in seinem Abschluss für die Vergleichsperiode, die der Periode, in der dieser Standard erstmals angewendet wird, unmittelbar vorangeht, für jeden Einzelposten der Gewinn- und Verlustrechnung eine Überleitungsrechnung vorzulegen

(a)

von den gemäß diesem Standard dargestellten angepassten Beträgen auf die

(b)

zuvor gemäß IAS 1 Darstellung des Abschlusses dargestellten Beträge.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127