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IFRS 18 B88

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Gesamtergebnisrechnung

Sonstiges Ergebnis

B88

Umgliederungsbeträge entstehen beispielsweise beim Verkauf eines ausländischen Geschäftsbetriebs (siehe IAS 21) oder wenn abgesicherte erwartete Zahlungsströme sich auf den Gewinn oder Verlust auswirken (siehe Paragraph (d) von IFRS 9 in Zusammenhang mit der Absicherung von Zahlungsströmen).

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ZAAAK-10127