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IFRS 18 B74

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Gewinn- und Verlustverteilung

Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung

Zuordnung von Gewinnen und Verlusten aus Derivaten und designierten Sicherungsinstrumenten

B74

Die Paragraphen B70 und B72 verbieten den Bruttoausweis von Gewinnen und Verlusten aus Finanzinstrumenten, die als Sicherungsinstrumente designiert sind, und aus Derivaten, die nicht als Sicherungsinstrumente designiert sind. Der Bruttoausweis von Gewinnen und Verlusten kann sich aus Situationen ergeben, in denen

(a)

ein Unternehmen solche Finanzinstrumente verwendet, um die Risiken einer Gruppe von Geschäften mit gegenläufigen Risikopositionen zu steuern (siehe Paragraph 6.6.1 von IFRS 9 zu den Kriterien, die eine Gruppe von Geschäften erfüllen muss, um als gesichertes Grundgeschäft infrage zu kommen), und

(b)

die gesteuerten Risiken sich auf Einzelposten in mehr als einer Kategorie der Gewinn- und Verlustrechnung auswirken.

Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127