IFRS 18 B72
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Gewinn- und Verlustverteilung
Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung
Zuordnung von Gewinnen und Verlusten aus Derivaten und designierten Sicherungsinstrumenten
B72
Ein Unternehmen hat die Vorschriften des Paragraphen B70 auch auf Gewinne und Verluste aus einem Derivat anzuwenden, das nicht nach IFRS 9 als Sicherungsinstrument designiert ist, aber zur Steuerung ermittelter Risiken verwendet wird. Würde dies jedoch den Bruttoausweis von Gewinnen oder Verlusten erfordern (siehe Paragraphen B74–B75) oder zu einem unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand führen, hat das Unternehmen stattdessen alle Gewinne und Verluste aus dem Derivat der Kategorie „Betrieb“ zuzuordnen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127