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IFRS 18 B72

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Gewinn- und Verlustverteilung

Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung

Zuordnung von Gewinnen und Verlusten aus Derivaten und designierten Sicherungsinstrumenten

B72

Ein Unternehmen hat die Vorschriften des Paragraphen B70 auch auf Gewinne und Verluste aus einem Derivat anzuwenden, das nicht nach IFRS 9 als Sicherungsinstrument designiert ist, aber zur Steuerung ermittelter Risiken verwendet wird. Würde dies jedoch den Bruttoausweis von Gewinnen oder Verlusten erfordern (siehe Paragraphen B74–B75) oder zu einem unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand führen, hat das Unternehmen stattdessen alle Gewinne und Verluste aus dem Derivat der Kategorie „Betrieb“ zuzuordnen.

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ZAAAK-10127