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IFRS 18 B57

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Gewinn- und Verlustverteilung

Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung

„Finanzierung“

Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen aus hybriden Verträgen, die einen Basisvertrag enthalten, bei dem es sich um eine Verbindlichkeit handelt

B57

Ein Unternehmen hat die Paragraphen B56(b) und B56(c) auf alle hybriden Verträge anzuwenden, die eine Basisverbindlichkeit enthalten, von der das eingebettete Derivat nicht getrennt wird, unabhängig davon, ob das Unternehmen das eingebettete Derivat in Anwendung von Paragraph 4.3.3 von IFRS 9 oder in Anwendung von Paragraph 4.3.5 von IFRS 9 nicht trennt.

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ZAAAK-10127