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IFRS 18 B44

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Gewinn- und Verlustverteilung

Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung

„Investition“

Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und nicht konsolidierten Tochterunternehmen

B44

Die Paragraphen 53 und 55 enthalten auch Vorschriften für die Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen aus nicht konsolidierten Tochterunternehmen. Zu den Beteiligungen an nicht konsolidierten Tochterunternehmen zählen:

(a)

Beteiligungen an Tochterunternehmen, die in Einzelabschlüssen gemäß Paragraph 10(c) von IAS 27 nach der Equity-Methode bilanziert werden,

(b)

von einer Investmentgesellschaft gehaltene Beteiligungen an Tochterunternehmen, die gemäß Paragraph 31 von IFRS 10 und Paragraph 11A von IAS 27 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und

(c)

Beteiligungen an Tochterunternehmen, die in Einzelabschlüssen in Anwendung von Paragraph 10(a) von IAS 27 zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder in Anwendung von Paragraph 10(b) von IAS 27 nach IFRS 9 bilanziert werden.

Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127