Anhang B: Anwendungsleitlinien
Gewinn- und Verlustverteilung
Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung
„Investition“
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und nicht konsolidierten Tochterunternehmen
B43
Die Paragraphen 53 und 55 enthalten Vorschriften für die Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Zu diesen Beteiligungen zählen:
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nach Paragraph 16 von IAS 28 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen und Paragraph 10(c) von IAS 27 nach der Equity-Methode bilanziert werden,
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (oder ein Teil solcher Beteiligungen), für die ein Unternehmen die Entscheidung trifft, sie in Anwendung der Paragraphen 18–19 von IAS 28 und Paragraph 11 von IAS 27 nach IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, und
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ZAAAK-10127