IFRS 18 93
Gesamtergebnisrechnung
Sonstiges Ergebnis
93
Ein Unternehmen hat entweder in der Gesamtergebnisrechnung oder im Anhang den Betrag der Ertragsteuern darzustellen bzw. anzugeben, der auf die einzelnen Posten des sonstigen Ergebnisses, einschließlich der Umgliederungsbeträge, entfällt (siehe Paragraphen 61A und 63 von IAS 12).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127