Bilanz
Posten, die in der Bilanz darzustellen oder im Anhang anzugeben sind
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Ein Unternehmen hat in der Bilanz folgende Einzelposten darzustellen:
Sachanlagen,
als Finanzinvestition gehaltene Immobilien,
immaterielle Vermögenswerte,
Geschäfts- oder Firmenwert,
finanzielle Vermögenswerte (ohne die unter g), j) und k) ausgewiesenen Beträge),
Portfolios von Verträgen im Anwendungsbereich von IFRS 17, die Vermögenswerte sind, aufgegliedert wie in Paragraph 78 von IFRS 17 verlangt,
nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen,
biologische Vermögenswerte im Anwendungsbereich von IAS 41 Landwirtschaft,
Vorräte,
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen,
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente,
die Summe der Vermögenswerte, die gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten eingestuft sind, und der Vermögenswerte, die zu einer als zur Veräußerung gehalten eingestuften Veräußerungsgruppe gehören,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten,
Rückstellungen,
finanzielle Verbindlichkeiten (ohne die unter m) und n) ausgewiesenen Beträge),
Portfolios von Verträgen im Anwendungsbereich von IFRS 17, die Verbindlichkeiten sind, aufgegliedert wie in Paragraph 78 von IFRS 17 verlangt,
Steuerschulden und -erstattungsansprüche gemäß der Definition in IAS 12,
latente Steueransprüche und -schulden gemäß der Definition in IAS 12 und
die Schulden, die den Veräußerungsgruppen zugeordnet sind, die gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten eingestuft sind.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127