Kindergeld: Keine Rückforderung
durch die Familienkasse, wenn im vorrangigen Mitgliedstaat keine
Familienleistungen festgesetzt und ausgezahlt wurden
Leitsatz
Wurden im vorrangig zuständigen Staat Dänemark mangels
Antragstellung Familienleistungen weder festgesetzt noch ausgezahlt,
ist die deutsche Familienkasse nach dem Urteil des EuGH, Urteil
vom C-36/23, gehindert, die Kindergeldfestsetzung gegenüber
dem Kindsvater aufzuheben und das Kindergeld zurückzufordern. Etwas anderes
ergibt sich auch nicht im Hinblick auf eine mögliche Mitwirkungspflichtverletzung.
Fundstelle(n): SAAAK-10112
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Schleswig-Holsteinisches
Finanzgericht
, Urteil v. 12.11.2025 - 5 K 32/24