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Vermietung von Stahlcontainern ist keine umsatzsteuerbefreite Grundstücksvermietungsleistung
Ob sich Vermietungsleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück als umsatzsteuerbefreite Grundstücksvermietungsleistungen i. S. des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG qualifizieren, ist in der Praxis nicht selten streitbehaftet. Dies gilt vor allem auch vor dem Hintergrund des Rückausschlusses für die Vermietung von Betriebsvorrichtungen i. S. des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG. Das FG Düsseldorf bringt hinsichtlich der überaus praxisrelevanten Konstellation der Vermietung von Stahlcontainern auf Grundstücken mit , Licht ins Dunkel.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Die Vermietung von Stahlcontainern ist keine umsatzsteuerbefreite Grundstücksvermietungsleistung i. S. des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG, wenn der wirtschaftliche Gehalt der Leistung nicht in der (begünstigten) Grundstücksüberlassung selbst, sondern vielmehr primär in der (nicht begünstigten) Containerüberlassung liegt.
Keine „klassische“ Grundstücksvermietung ist vor allem dann anzunehmen, wenn der Mieter nicht wie ein Eigentümer jederzeit frei über die Grundstücksfläche verfügen kann, weil er z. B. bestimmten Zutritts- und Öffnungszeiten, welche vom Containervermieter anhand üblicher Geschäftszeiten vorgegeben ...