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Neuer Gestaltungsspielraum zur Vermeidung einer Betriebsaufspaltung
Die Überlassung eines häuslichen Arbeitszimmers durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an seine GmbH ist steuerlich risikobehaftet. Insbesondere droht eine Betriebsaufspaltung mit weitreichenden Folgen, wenn das Arbeitszimmer als funktional wesentliche Betriebsgrundlage der GmbH anzusehen ist. Mit der Neufassung des § 8 EStDV zum ergeben sich jedoch neue, praxisrelevante Gestaltungsmöglichkeiten.
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Betriebsaufspaltung durch häusliches Arbeitszimmer
[i]Geißler, Betriebsaufspaltung, Grundlagen, NWB EAAAB-13223 Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn neben der regelmäßig gegebenen personellen Verflechtung auch eine sachliche Verflechtung besteht. Diese ist gegeben, wenn das überlassene Arbeitszimmer für die Tätigkeit der GmbH funktional wesentlich ist. Die Folgen sind u. a. die Qualifikation der Einkünfte als gewerblich, Gewerbesteuerpflicht sowie die Steuerverstrickung der GmbH-Anteile mit dem Risiko der Aufdeckung stiller Reserven bei Beendigung der Betriebsaufspaltung.
[i]Rechtslage bis 2025§ 8 EStDV bot dahingehend bislang nur eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung. Zwar konnte das Arbeitszimmer unter bestimmten Voraussetzungen als Privatvermögen behandelt werden, in der Praxis s...