Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bauträger-Altfälle: Aufrechnung durch FA mit Erstattungsanspruch durch Anwendung des § 171 Abs. 14 AO
Fragen der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit Bauleistungen nach der historischen Fassung des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG beschäftigen viele Jahre nach Ergehen einer Grundsatzentscheidung des BFH (, BStBl 2014 II S. 128) und der folgenden Einführung des § 27 Abs. 19 UStG sowie unionsrechtskonformeren Anpassung des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG immer wieder die Finanzgerichte. Nunmehr konnte das FG Berlin-Brandenburg in einem Fall entscheiden, bei dem der Leistungsempfänger gegen die Aufrechnung durch das FA vorgehen wollte und eine Reihe von Argumenten vorbrachte (). Dabei war zusätzlich zu entscheiden, ob die Zivil- oder die Finanzgerichtsbarkeit vorrangig zuständig war. Gegen die Entscheidung wurde Revision beim BFH eingelegt, die unter V R 14/25 geführt wird.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
In den sog. Bauträgerfällen hat der Leistende gegen den Leistungsempfänger einen Anspruch auf Nachzahlung der Umsatzsteuer, mit dem das Finanzamt nach Abtretung aufrechnen kann, wenn für den Leistenden bei Begründung des Erstattungsanspruchs des Leistungsempfängers gegen den Fiskus die Gefahr der Inanspruchnahme durch den Fiskus bestand.
II. Sachverhalt
Eine juristische Person des öffentlichen Rechts ...