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Umsatzsteuerfreiheit von Fahrsicherheitstrainings
(Revision beim BFH anhängig, V R 27/25)
Das Niedersächsische FG hatte nach Zurückverweisung durch den BFH erneut über die umsatzsteuerliche Behandlung von Fahrsicherheitstrainings eines gemeinnützigen Vereins sowie über die Vermietung eines Rettungssimulators zu entscheiden ().
Im Mittelpunkt standen die Auslegung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sowie die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG.
I. Leitsätze (nicht amtlich):
Umsätze aus Fahrsicherheitstrainings sind gem. § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei, wenn es sich um Schulungsmaßnahmen handelt, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse konkret geeignet sind.
Wenn die Übernahme der Kosten für ein Fahrsicherheitstraining durch Berufsgenossenschaften nach Auffassung des BFH indiziert, dass diese Kursteilnehmer aus beruflichen Gründen an den Schulungen teilnehmen und die dabei erlangten theoretischen und praktischen Kenntnisse einen direkten Bezug zu ihrem Beruf aufweisen und über 50 % aller Teilnehmer der sog. „geschlossenen“ und „gemischten“ Kursen Angehörige einer Berufsgenossenschaft mit entsprechender Kostenübernahme sind, indiziert dies wegen derselben einheitlic...