Verfahrensrecht | Einstellung des Versands von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit (BayLfSt)
Das Bayerische Landesamt für
Steuern (BayLfSt) informiert darüber, dass der Versand der Zahlungshinweise vor
Fälligkeit für die gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- und
Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern ab sofort durch die
Finanzverwaltung eingestellt wird.
Hintergrund: Das Schreiben weist Bürger auf einen anstehenden regelmäßigen Zahlungstermin hin und wird per Briefpost versendet. Bislang hat Bayern diesen Service als einziges Bundesland noch aufrechterhalten. Der Versand dieser Schreiben ist vor dem Hintergrund von SEPA-Lastschriftverfahren oder der Einrichtung von Daueraufträgen jedoch nicht mehr zeitgemäß. Hinzu kommen steigende Kosten für Papier, Druck und Versand.
Hierzu führt das BayLfSt weiter aus:
Der Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit wird ab sofort eingestellt. Betroffene Bürger werden somit bereits an den nächsten Zahlungstermin nicht mehr erinnert.
Es wird empfohlen für die unkomplizierte Abwicklung der Vorauszahlungen künftig am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. So wird sichergestellt, dass die Zahlungen automatisch und pünktlich erfolgen.
Überdies werden künftig keine Überweisungsträger mehr an Schreiben der Finanzverwaltung angehängt, da der Anteil an Papierüberweisungen stark rückläufig ist und die damit verbundenen Kosten nicht mehr gerechtfertigt sind.
Das Formular zur Anmeldung zum SEPA-Lastschriftverfahren steht auf der Webseite des BayLfSt zur Verfügung.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern, Pressemittteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
DAAAK-09898