Einkommensteuer | Fragen und Antworten zur Aktivrente (BMF)
Das BMF hat am einen
Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) zur Aktivrente veröffentlicht (Stand:
). Darin geht das Ministerium auf allgemeine Fragen, Fragen für
Arbeitnehmer und Sonderfragen für Arbeitgeber näher ein.
Der Fragen- und Antworten-Katalog ist wie folgt gegliedert:
I. Antworten auf allgemeine Fragen
Was ist die Aktivrente?
Wer kann die Aktivrente nutzen?
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Aktivrente beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen?
Kann ich die Aktivrente nutzen, wenn ich als Ruhestandsbeamter ab Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig beschäftigt bin?
Kann ich die Aktivrente nutzen, wenn ich zwar keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) erziele, jedoch sozialversicherungsrechtlich als abhängig beschäftigt gelte oder freiwillig Zahlungen an die Deutsche Rentenversicherung leiste?
Ich war bisher selbständig tätig; kann ich die Aktivrente trotzdem erhalten?
Muss ich eine Altersrente beziehen?
Kann ich die Aktivrente auch dann in Anspruch nehmen, wenn ich bereits früher (z.B. „Rente mit 63“, Frührente u.ä.) in Rente gegangen bin?
Wie hoch ist die Aktivrente?
Wie wird die Aktivrente berücksichtigt?
II. Fragen für Arbeitnehmer
Ab wann gilt die Aktivrente?
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber es versäumt hat, den Arbeitslohn steuerfrei zu stellen?
Was passiert, wenn ich zeitgleich mehrere Arbeitgeber habe?
Was passiert, wenn ich gleichzeitig Arbeitslohn aus zwei Dienstverhältnissen erziele und der Höchstbetrag im ersten Dienstverhältnis nicht ausgeschöpft wird?
Sind Sonderzahlungen (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus) steuerfrei?
Können nicht genutzte Freibeträge in Folgemonate übertragen werden?
Was gilt bei Abfindungen oder Nachzahlungen?
Gilt die Aktivrente auch für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs)?
Was gilt bei einer Beschäftigung im sog. Übergangsbereich (Midijobs – ehemals Gleitzone)?
Gilt die Aktivrente auch für steuerfreie ehrenamtliche Tätigkeiten?
Muss die Aktivrente in der Steuererklärung angegeben werden?
Wie wirkt sich die Aktivrente auf die Werbungskosten aus?
Wie wirkt sich die Aktivrente auf die steuerliche Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen aus?
Gilt die Aktivrente auch bei Sozialversicherungspflicht im Ausland (z.B. Grenzgänger)?
III. Sonderfragen für Arbeitgeber
Wie erfolgt die steuerliche Umsetzung im Lohnsteuerabzugsverfahren?
Wie wird die Aktivrente in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen?
Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Sozialversicherungsbeiträge?
Welche konkreten Auswirkungen ergeben sich bei der Lohnsteuerberechnung?
In den FAQ hat das BMF dem DStV zufolge diverse Anregungen des Verbands aufgegriffen (s. hierzu DStV-Stellungnahme S 10/25 v. 22.12.2025). So stellen die FAQ klar, dass für die Steuerfreiheit allein die aktuelle Beschäftigung entscheidend ist. Liegt ein abhängiges Arbeitsverhältnis vor, kann der Freibetrag genutzt werden – unabhängig davon, ob die Person zuvor selbstständig oder verbeamtet war. Wie vom DStV angeregt, ergänzt das BMF eine Klarstellung für geschäftsführende Gesellschafter. Bei ihnen hängt die Steuerfreiheit davon ab, ob Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
Zudem stellt das BMF - wie vom DStV vorgeschlagen - klar, dass Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Boni) grundsätzlich steuerfrei sind. Aber: Nur soweit sie zusammen mit dem laufenden Lohn den monatlichen Freibetrag von 2.000 Euro nicht überschreiten und auf Zeiträume entfallen, in denen die Voraussetzungen der Aktivrente erfüllt waren.
Auch die vom DStV aufgeworfene Frage nach der Umsetzung der Steuerbefreiung bei mehreren Dienstverhältnissen hat das BMF geklärt. Da die Steuerbefreiung beim Lohnsteuerabzugsverfahren auf ein Dienstverhältnis beschränkt ist, können nicht ausgeschöpfte Freibetragsanteile nachträglich im Rahmen der Einkommensteuererklärung ausgeschöpft werden.
Für den Ausweis in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung hat das BMF dem DStV zufolge ein neues Datenfeld angekündigt, jedoch erst ab 2027. Für 2026 sei die Eintragung in einer frei belegbaren Zeile mit der Bezeichnung „SteuerfreibetragAktivrente“ vorzunehmen. Außerdem weise das BMF darauf hin, dass die Aktivrente im maschinellen Programmablaufplan nicht enthalten sei.
Quellen: BMF online, Meldung v. sowie DStV online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
CAAAK-09829