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Online-Nachricht - Dienstag, 10.02.2026

Risikobewertungsverfahren | Neuer Termin zu ETACA (BZSt)

Dekorative GrafikNach aktuellen Abstimmungen auf EU-Ebene werden neue ETACA-Pilotverfahren jetzt voraussichtlich im April 2026 beginnen. Unternehmen, die sich für eine Teilnahme interessieren, können sich deshalb noch bis Ende März 2026 melden. Hierauf macht das BZSt aufmerksam.

Hintergrund: Im Herbst 2021 hat die Europäische Kommission gemeinsam mit einer Reihe interessierter Mitgliedsstaaten der EU, darunter Deutschland, ein neues freiwilliges Programm für europäische multinationale Unternehmensgruppen und europäische Steuerverwaltungen vorgestellt. Mit dem "European Trust and Cooperation Approach" (ETACA) soll ein EU-weiter Rahmen zur Verfügung gestellt werden, innerhalb dessen Steuerverwaltungen mehrerer europäischer Staaten im Dialog mit einer teilnehmenden multinationalen Unternehmensgruppe eine Risikobewertung ("High-level Risk Assessment") hinsichtlich der für die Besteuerung relevanten Verrechnungspreise in der Unternehmensgruppe vornehmen können. Das präventive gemeinsame Vorgehen und der Dialog sollen den Unternehmen helfen, Befolgungskosten zu reduzieren und Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Nach ersten Pilotverfahren ab Ende 2021/Anfang 2022 wurde inzwischen im Juli 2025 eine überarbeitete Fassung der "ETACA Guidelines" vorgelegt

Hinweis:

Weitere Informationen zu ETACA stehen auf der Webseite des BZSt zur Verfügung.

Quelle: BZSt online, Meldung v. (lb)

Fundstelle(n):
SAAAK-09760