Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Entnahme eines häuslichen Arbeitszimmers und spätere Veräußerung
Der Verkauf einer Eigentumswohnung mehr als zehn Jahre nach dem Erwerb führt nicht zu einem anteiligen Spekulationsgewinn, wenn zu der Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer gehörte, das innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Verkauf aus dem Betriebs- in das Privatvermögen entnommen wurde. Das entnommene Arbeitszimmer ist mit der verkauften Wohnung nämlich nicht wirtschaftlich identisch.
[i]Entnahme des Arbeitszimmers im Jahr 2006 und Verkauf der Wohnung 2013Die Kläger waren Eheleute, die im April 2003 eine Eigentumswohnung zu je ½ Miteigentum erwarben. Der Ehemann nutzte im Zeitraum von April 2003 bis November 2006 ein häusliches Arbeitszimmer (18,04 % der Wohnfläche) für betriebliche Zwecke und bilanzierte dieses. Am entnahm er das häusliche Arbeitszimmer aus dem Betriebs- in das Privatvermögen. Im November 2013 verkauften die Kl...