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Wichtige Änderung zum Auslagenersatz des Arbeitgebers für E-Fahrzeuge
Steht einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, so muss er dafür einen geldwerten Vorteil versteuern. Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer hatten dabei bisher von einer Vereinfachungsmöglichkeit Gebrauch gemacht: dem pauschalierten Auslagenersatz für das „Stromtanken zuhause” (§ 3 Nr. 50 EStG). Leider hat das Bundesfinanzministerium sehr kurzfristig vor dem Jahresende mitgeteilt, dass bereits ab ein pauschalierter Auslagenersatz nicht mehr möglich ist.
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Für Verärgerung hat bei vielen Kollegen die erste Verwaltungsanweisung gesorgt, die wir Ihnen nun näher vorstellen. Ich rede von dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Behandlung der Stromkosten, die von einem Arbeitnehmer selbst getragen werden. Ohne jede Not hat das Bundesfinanzministerium festgelegt, dass beim Auslagenersatz des Arbeitgebers für E-Fahrzeuge, die dem Arbeitnehmer als Dienstwagen überlassen werden, ab dem Jahr 2026 eine Pauschalierung der Stromkosten nicht ...