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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 12 | Erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung: Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen kann unschädlich sein

Die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen kann nach der aktuellen Rechtsprechung des BFH ausnahmsweise ein unschädliches Nebengeschäft sein, wenn sie einerseits einen zwingend notwendigen, unentbehrlichen Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung darstellt und andererseits der Umfang des Nebengeschäfts nur gering ist. Ob dies der Fall ist, hängt von den tatsächlichen Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.

Über das nächste Thema hatten wir zuletzt oft gesprochen . Es geht einmal mehr um die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Konkret: um die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen – wie bspw. Lastenaufzüge, Laderampen oder Fettabscheider.

Die Frage, ob es sich bei der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen um ein unschädliches Nebengeschäft handelt, hat in jüngster Zeit erheblich an Brisanz verloren. Durch das Fondsstandortgesetz war der Katalog der unschädlichen Tätigkeiten nämlich erweitert worden. Seit dem Erhebungszeitraum 2021 sieht § 9 Nr. 1 Satz 3 Buchst. c GewStG vor, dass Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern unschädlich sind, wenn diese die Freigrenze von 5 % der Mieteinnahmen aus der Gebrauchsüberla...

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