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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 05-06 | Umsatzsteuer: BMF akzeptiert Sichtweise des BFH zur Verwaltung unselbständiger Stiftungen

Das Bundesfinanzministerium hat eine für die Stiftungsszene sehr bedeutsame Entscheidung des BFH aus 2024 zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Verwaltung unselbständiger Stiftungen durch einen Treuhänder umgesetzt. Im UStAE ist nunmehr geregelt, dass in diesen Fällen eine steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistung gegen Entgelt vorliegt, wenn ein entgeltlicher Vertrag mit dem Stifter besteht und das Stiftungsvermögen als Sondervermögen getrennt geführt wird.

Nicht vorenthalten möchten wir Ihnen auch das aktuelle Schreiben des Bundesfinanzministerium zu der Frage: Wie ist die Verwaltung unselbständiger Stiftungen umsatzsteuerlich zu behandeln? Dieses Thema hat für die Stiftungsszene eine große Bedeutung.

Im Kern geht es darum, ob die Verwaltungs- und Beratungsleistungen eines Treuhänders zu Gunsten einer unselbständigen Stiftung als steuerbare sonstige Leistungen zu qualifizieren sind, obwohl dieser zivilrechtlich Eigentümer des Vermögens ist.

Der Bundesfinanzhof hatte Ende 2024 entschieden: Für die Annahme einer steuerbaren Verwaltungsleistung reicht es aus, dass sich die Leistung auf ein Sondervermögen bezieht, das besonderen Bindungen u...

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